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Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025

Am Sonntag findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Bürgerinnen und Bürger, die Ihre Stimmabgabe im Wahllokal abgeben möchten, werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung sowie den Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

Ein Antrag auf Aufstellung eines Wahlscheines bzw. Briefwahlunterlagen kann noch bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr beim Rathaus, Hauptstr. 9, Einwohnermeldeamt, Zimmer 002, 78112 St. Georgen im Schwarzwald, gestellt werden.

Eine elektronische Beantragung ist nur noch bis Donnerstag, 20. Februar 2025, 12:00 Uhr, möglich. Bei elektronischer Beantragung ist zu beachten, dass die Briefwahlunterlagen dem Antragsteller noch rechtzeitig per Post zugesandt werden können.

Bei persönlicher Antragstellung werden die Unterlagen sofort ausgehändigt. Die Stadtverwaltung St. Georgen im Schwarzwald, Einwohnermeldeamt, ist mit entsprechenden Wahlkabinen ausgestattet, um die Briefwahl direkt vor Ort durchführen und die ausgefüllten Briefwahlunterlagen abgeben zu können.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bis 15.00 Uhr im Rathaus, Wahlamt, Hauptstraße 9, 78112 St. Georgen im Schwarzwald, gestellt werden.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, bis 18.00 Uhr im Briefkasten des Rathauses, Hauptstr. 9 in St. Georgen im Schwarzwald vorliegen. Briefwähler werden gebeten, beim Versand die Postlaufzeit zu beachten.

Aufgrund einer Wahlhelferunterrichtung ist die Stadtverwaltung am Donnerstag, 20. Februar 2025, bereits ab 17:00 Uhr geschlossen. Das Einwohnermeldeamt ist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen geöffnet. Wir bitten um Beachtung!

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung St. Georgen veröffentlicht.