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Briefwahl: Keine Wahl ohne Wahlschein

Die Kreiswahlleitung gibt wenige Tage vor der Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, einen wichtigen Hinweis. Wählerinnen und Wähler, die bei ihrer Kommune einen Wahlschein bzw. die Briefwahlunterlagen beantragt haben und diese noch nicht erhalten haben, sollten sich schnellstmöglich an das zuständige Wahlamt ihrer Kommune zu wenden. Weiterlesen auf: www.www.bad-wuennenberg.de

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadt Bad Wünnenberg veröffentlicht.