Mitwirkungsstart Kleinsiedlungen
Romanshorn ist gesetzlich verpflichtet, die Zonierung der Kleinsiedlungen im
Rahmennutzungsplan anzupassen. Aufgrund der Ablehnung der Anpassungen
anlässlich der Gemeindeversammlung vom 6. November 2024 wurden die Unterlagen
überarbeitet.
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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Stadthaus veröffentlicht.