Mitteilung der Schulen

An den Schulen wird es ab dem kommenden Montag Änderungen bezüglich der Maskenpflicht geben.

Ab Montag gilt, dass bei einer Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 in einem Stadt- und Landkreis die Maskenpflicht im Freien entfällt, also auf dem Pausenhof. Diese Voraussetzung haben wir im Schwarzwald-Baar-Kreis erfüllt und das gilt an allen St. Georgener Schulen.

Bei der Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35 und wenn es an der Schule in den vergangenen zwei Wochen keinen mittels PCR-Test positiv getesteten Fall gab, entfällt die Maskenpflicht auch in den Unterrichtsräumen. Im Schwarzwald-Baar-Kreis liegen wir zwar unter 35 aber noch nicht zwei Wochen.

Außerhalb der Unterrichtsräume bleibt die Maskenpflicht im Schulgebäude aber bestehen.

„Angesichts der niedrigen Inzidenz und der Absicherung über die Testpflicht, durch die jeder Lehrer sowie jeder Schüler und jede Schülerin an den Schulen zweimal wöchentlich getestet wird, können wir die Maskenpflicht an den Schulen vorsichtig lockern“, sagt Kultusministerin Schopper.

Testpflicht, Hygienemaßnahmen und Vorgaben zum Lüften bleiben
Diese Maßnahmen sollen weiter einen möglichst sicheren Schulbetrieb gewährleisten. Sofern die Inzidenzen wieder ansteigen sollten, greifen auch automatisch wieder die weitergehenden Schutzmaßnahmen.

Jörg Westermann, geschäftsführender Rektor

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