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Testpflicht am Klosterweiher entfällt
Ab heute, dem 21. Juni entfällt die Testpflicht bzw. die Pflicht zur Vorlage eines Impf- der Genesenennachweises am Naturfreibad Klosterweiher. Alle weiteren Hygienemaßnahmen bleiben bestehen!
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung St. Georgen veröffentlicht.