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Dank guter Sicht Unfälle vermeiden

Gemäss der Verordnung über den Abstand von Mauern, Einfriedungen und Pflanzen von Strassen hat jeder Grundeigentümer die Pflicht, Bäume, Büsche und Hecken in seinem Garten so zurückzuschneiden, dass sie weder den Verkehr noch den Strassenunterhalt behindern.

Warum müssen Bäume, Büsche, Hecken, Sträucher zurückgeschnitten werden?

Nebst der optischen Erscheinung ist es vor allem die Sicherheit, welche es nötig macht, die Pflanzen regelmässig unter der Schere zu halten.

Pflanzen, welche in den Strassenraum ragen, behindern die Sicht der Verkehrsteilnehmenden. Vor allem für Kinder kann dies eine grosse Gefahr darstellen, wenn sie vom Automobilisten zu spät oder gar nicht gesehen werden oder auf die Fahrbahn ausweichen müssen, weil das Trottoir überwachsen ist.

Ausserdem behindern zu grosse Pflanzen den Unterhalt. Strassenreinigung, Reparaturen und Schneeräumung können nur ordnungsgemäss durchgeführt werden, wenn der Zugang ungehindert möglich ist.

Bitte schneiden Sie Ihre Bäume, Sträucher, Büsche und Hecken auch zurück, wenn diese die Strassenlaternen, Hydranten, Verkehrsschilder, Strassennamentafeln, Hausnummern etc. verdecken.

Die Landwirte werden gebeten, bei ihren Feldern die Vorschriften einzuhalten und die Kulturen so anzupflanzen oder zurückzuschneiden, dass diese die Sicht im Strassenverkehr zu keiner Zeit behindern.

Was passiert, wenn ich diese Regel nicht einhalte?

Die Gemeinde führt regelmässig Kontrollen durch und macht auf problematische Stellen aufmerksam. Die Grundeigentümer erhalten dann eine Frist, den ordnungsgemässen Zustand herzustellen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, kann die Gemeinde die notwendigen Arbeiten auf Kosten des Eigentümers veranlassen.

Bei allfälligen Verkehrsunfällen durch Sichtbehinderung kann der Grundeigentümer zur Rechenschaft gezogen werden.

Rechtsgrundlagen

Für die hier aufgeworfene Sicherheitsproblematik sind folgende Gesetze und Verordnungen massgebend:

► Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und
Baugesetz, PBG)

► Verordnung über die Anforderungen an die Verkehrssicherheit und die
Sicherheit von Strassenkörpern (Verkehrssicherheitsverordnung, VSV)

► Verordnung über den Abstand von Mauern, Einfriedungen und Pflanzen von
Strassen (Strassenabstandsverordnung, SAV)

Die einzelnen Gesetze und Verordnungen können online unter www.zhlex.zh.ch eingesehen werden.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Mithilfe.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Werkmeister Ueli Baur

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