Fakultatives Referendum - Sanierung Aarbergstrasse

Der Gemeinderat von Täuffelen hat an seiner Sitzung vom 18. Februar 2025 für die Sanierung der Aarbergstrasse einen Kredit von CHF 200’000.– beschlossen. Das Geschäft unterliegt dem fakultativen Referendum und muss nicht der Gemeindeversammlung vorgelegt werden.

Nach Art. 23 des Organisationsreglements können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen Gemeinderatsbeschlüsse, welche ein Fr. 50’000.00 übersteigendes Geschäft gemäss Art. 11 Abs. 2 und 3 betreffen, das Referendum ergreifen.

Die Unterschriften (121) müssen innert 30 Tagen ab Veröffentlichung im Nidauer Anzeiger dem Gemeinderat von Täuffelen, Hauptstrasse 86, Postfach 176, 2575 Täuffelen, eingereicht werden.

Die Akten können innerhalb der Referendumsfrist in der Gemeindeverwaltung Täuffelen eingesehen werden.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Infos aus der Gemeindeverwaltung veröffentlicht.