Fakultatives Referendum - Ersatz Kanalisation Aarbergstrasse
Fakultatives Referendum - Ersatz Kanalisation Aarbergstrasse
Der Gemeinderat von Täuffelen hat an seiner Sitzung vom 18. Februar 2025 für den Ersatz der Kanalisation in der Aarbergstrasse einen Kredit von CHF 155’000.– beschlossen. Das Geschäft unterliegt dem fakultativen Referendum und muss nicht der Gemeindeversammlung vorgelegt werden.
Nach Art. 23 des Organisationsreglements können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen Gemeinderatsbeschlüsse, welche ein Fr. 50’000.00 übersteigendes Geschäft gemäss Art. 11 Abs. 2 und 3 betreffen, das Referendum ergreifen.
Die Unterschriften (121) müssen innert 30 Tagen ab Veröffentlichung im Nidauer Anzeiger dem Gemeinderat von Täuffelen, Hauptstrasse 86, Postfach 176, 2575 Täuffelen, eingereicht werden.
Die Akten können innerhalb der Referendumsfrist in der Gemeindeverwaltung Täuffelen eingesehen werden.