
Sitzung des Einwohnergemeinderats vom 24. Februar 2025
Der Einwohnergemeinderat hat sich an seiner letzten Sitzung unter anderem mit folgenden Themen befasst:
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Mettlenbrücke: Sofortmassnahmen bewilligt
Die Mettlenbrücke gilt als einzige Erschliessungsachse über die Engelberger Aa für die Gebiete Mettlen, Rugisbalm, Lutersee, Hasenmatt, Hüttismatt, Boden und Vogelsang. Die Brücke ist in einem schlechten Zustand und muss mit Sofortmassnahmen gesichert werden. Gleichzeitig ist für die Zukunft eine nachhaltige Lösung mit einem Neubau oder einer Totalsanierung der Brücke zu suchen. Die Brücke befindet sich auf der gemeinsamen Gemeindegrenze zwischen Wolfenschiessen und Engelberg. Sie erschliesst sowohl Gebiete der Gemeinde Engelberg wie auch der Gemeinde Wolfenschiessen. Die Brücke ist im gemeinsamen Interesse der beiden Gemeinden. Über sie werden diverse Gebiete erschlossen, es führen sowohl ein Wander- wie auch ein Veloweg über die Brücke und sie ist für den Gewässerunterhalt relevant. Die Brücke steht jedoch auf privatem Grund und die Erschliessung diverser Privatparzellen ist von der Mettlenbrücke abhängig. Bis heute fehlt eine klare und im Grundbuch eingetragene Regelung, wer für den Unterhalt der Brücke verantwortlich ist. Basierend auf dieser Ausgangslage haben die Gemeinderäte der Gemeinden Engelberg und Wolfenschiessen Folgendes beschlossen: Die Brücke wird mit Sofortmassnahmen gesichert, damit diese in den nächsten Jahren mit einer Brückenlast von 28 Tonnen weiterbenutzt werden kann. Dazu ist auch eine Anpassung der Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h notwendig. Die Sofortmassnahmen kosten rund CHF 33'000.00 und werden zwischen den beiden Gemeinden zur Hälfte vorfinanziert. Zudem sind nun die Arbeiten zur Gründung einer Flurgenossenschaft, welche sich für die Brücke verantwortlich zeigt, an die Hand zu nehmen.
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Mobilitätsmanagement: Entschädigungen gesprochen
Im Oktober 2022 hat der Einwohnergemeinderat beschlossen, dass die Ausarbeitung und Umsetzung von Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsmanagements im Engelbergertal gemäss verabschiedetem Gesamtverkehrskonzept des Kantons Obwalden und jenes von Nidwalden angegangen wird. Zwischenzeitlich sind die verschiedenen für Engelberg angedachten Module intensiv bearbeitet worden. Es wurden einige Massnahmen umgesetzt oder sind in Planung. Eine Massnahme betrifft die Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Verkehrs. Im Rahmen von dieser Massnahme haben die Titlis Bergbahnen in der Wintersaison 2023/24 CHF 253'407.00 in das Angebot "Snow'n'Rail" investiert. Dieses wurde von 13'527 Gästen benutzt. Die Brunnibahnen haben CHF 6'361.00 in ein Winterwander Package investiert. Der Einwohnergemeinderat schätzt das Engagement der beiden Bahnen beim Thema Mobilitätsmanagement sehr. Er ist bereit, die bereits getätigten Aufwände mit Beiträgen der öffentlichen Hand in der Höhe von CHF 70'000.00 zu unterstützen. Dies allerdings unter der Bedingung, dass die Bahnen das Angebot in den kommenden Jahren weiterführen und der Gemeindebeitrag künftig maximal 30 % der ungedeckten Mehrkosten beträgt. Dieser Beitrag wiederum ist auf maximal CHF 30'000.00 gedeckelt.
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Finanzierung Gebietsmanagement Obwalden: Gemeindebeitrag beschlossen
Die teilrevidierte Raumplanungsgesetzgebung von 2014 verpflichtet die Kantone, eine effiziente Bewirtschaftung von Industrie- und Gewerbezonen einzuführen. Der Kantonsrat beschloss 2022 eine entsprechende Richtplananpassung und befürwortete die Prüfung eines Gebietsmanagers zur besseren Nutzung und Koordination von Gewerbeflächen. Die Standort Promotion Obwalden soll diese Aufgabe übernehmen, benötigt jedoch zusätzliche personelle Ressourcen. Daher wird ein dreijähriges Pilotprojekt für eine 50 %-Stelle eines Gebietsmanagers gestartet. Ziel ist es, die Verfügbarkeit und Entwicklung von Gewerbeland professionell zu steuern und eine zentrale Anlaufstelle für Unternehmen, Investoren und Gemeinden zu schaffen. Die Finanzierung des Projekts erfolgt durch den Bund, den Kanton und die Gemeinden. Der Projektstart ist für 2025 vorgesehen. Die Einwohnergemeinde beteiligt sich mit einem jährlichen Beitrag von rund CHF 4'700.00 an diesem Projekt. Dieser Beitrag ist für die Dauer des Pilotprojektes bis 2027 befristet.
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Einführung Tempo 30 auf der Schwandstrasse
Der Einwohnergemeinderat hat vor etwas über einem Jahr entschieden, die Einführung von Tempo 30 auf der Schwandstrasse bis zur Fellenrütistrasse zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen. Im Oktober 2024 fand eine Information für die Eigentümerinnen und Eigentümer der erschlossenen Parzellen statt. Die Rückmeldungen zeigen, dass viele Anwohnerinnen und Anwohner die Einführung von Tempo 30 unterstützen. Zudem gab es weitere Rückmeldungen. Basierend auf diesen Rückmeldungen hat der Einwohnergemeinderat nun Folgendes beschlossen: Es wird geprüft, ob die Privatstrassen Vogelsangweg, Zelglistrasse und Oberzelglistrasse auch in die Tempo 30 Zone aufzunehmen sind. Ebenso wird geprüft, ob die Tempo 30 Zone bis zur Grüsshalden verlängert werden soll. Diese Arbeiten werden nun angegangen mit dem Ziel, die Tempo 30 Zone auf der Schwandstrasse möglichst rasch einzuführen.