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Osterfeuer in der Samtgemeinde „Altes Amt Lemförde“

In wenigen Wochen wird Ostern gefeiert. Traditionell gehört für viele auch das Osterfeuer als Brauch-tum zum Osterfest dazu. Wer ein Osterfeuer als Brauchtum in der Samtgemeinde „Altes Amt Lemförde“ abbrennen möchte, muss dieses bei der Samtgemeinde anzeigen. In einem Anzeige- und Merkblatt der Samtgemeinde sind die wesentlichen Voraussetzungen zusammengefasst. Der Vordruck liegt ab sofort im Rathaus aus oder kann online abgerufen und ausgefüllt werden. Allgemein sind Os-terfeuer lediglich in der Zeit vom 19.04.2025 bis Ostermontag, 21.04.2025 erlaubt. Weiterhin darf das Brandgut ausschließlich aus pflanzlichen Grünabfällen (z. B. Baum- oder Strauchschnitt) bestehen und zum Schutz von Tieren, die in dem Material Unterschlupf finden können, nicht früher als 14 Tage vor der Veranstaltung zusammengetragen werden. Erst am Tag des Osterfeuers darf das Brandgut auf die endgültige Brandstelle verbracht und aufgeschichtet werden. Außerdem bestehen Vorgaben zu Sicher-heitsabständen und Maximalmengen. Der Vordruck ist bis zum 11.04.2025 abzugeben. Eine Rücksen-dung per E-Mail an [email protected] ist ausreichend.
Für weitere Informationen stehen zur Verfügung:
Frau Richter, Tel. 05443/209-10, [email protected] ; Frau Koop, Tel. 05443/209-15, [email protected]

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Das Rathaus informiert! veröffentlicht.
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