🆕 Stadtverordnetenversammlung: Neue Gebührensätze für Wasser und Abwasser
📰 Stadtverordnetenversammlung beschließt neue Gebührensätze für Wasser und Abwasser
📆 23.06.2021
Die Stadtverordnetenversammlung hat gestern eine kumulierte (gegenseitig miteinander aufgerechnet) Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren von + 9 Cent / m³ beschlossen.
Hierbei erhöhen sich das Trinkwasser um 30 Cent / m³ und das Abwasser reduziert sich um 21 Cent / m³.
⚠️ Die neuen Sätze:
🚰 Wasser:
🔹 Die Verbrauchsgebühr beträgt 3,88 € / m³, inkl. Umsatzsteuer. Die Grundgebühr je Wasserzähler bleibt mit 6,33 € pro Monat stabil.
🚱 Abwasser:
🔸 Schmutzwasser: Die Verbrauchsgebühr beträgt 4, 69 € / m³, inkl. Umsatzsteuer. Die Grundgebühr bleibt mit 5,81 € / m³ pro Monat stabil.
🔸 Niederschlagswasser: Die Gebühr für Niederschlagswasser wird mit 0,69 € / m² neu festgesetzt. Die Grundgebühr pro Quadratmeter bleibt mit 0,04 € / m² stabil
❓ Was bedeutet dies in der Realitiät?
👥 💶 Für eine vierköpfige Familie mit einem Jahresdurchschnittsverbrauch von 91,6 Kubikmetern ergibt sich hieraus eine moderate Erhöhung von 0,64 Cent pro Monat.
🚰 Noch ein Vergleich: 1.000 Liter Trinkwasser aus dem Wasserhahn kosten 6,33 € (Verbrauchsgebühr). 1.000 Liter Mineralwasser kosten je nach Sorte ca. 625 €, plus Fahrt und Schlepperei. Anders ausgedrückt ein Liter Wasser aus dem Wasserhahn kostet 0,006 €. Ein Liter Mineralwasser ca. 0,625 €. Letzteres kann sich jeder nach seiner bevorzugten Sorte selbst ausrechnen.
👉 Nebenbei bemerkt das Kranenwasser ist das am höchsten geschützte Lebensmittel. Gemeinsam mit Bad Berleburg tun wir eine ganze Menge, um nicht nur diese hohe Qualität zu halten, sondern auch die Wasserversorgung an sich, auch unter dem sich ändernden Klima mit langen Trockenzeiten für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt sicherzustellen. Dies bedingt auch in der Zukunft Investitionen in Anlagen und Netz.
🧮 Zur Ermittlung der Gebührensätze
Die Gebührensätze werden nicht einfach frei festgelegt. Sondern sind auf Grundlage des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) kostendeckend zu erheben. D.h., innerhalb von 5 Jahren (Rückrechnung) können Kostenunterdeckungen (weniger Einnahmen als kalkuliert) ausgeglichen werden. Kostenüberdeckungen (höhere Einnahmen als kalkuliert) müssen rückerstattet werden. Mit Blick auf die Investitionen der Zukunft wird darauf geachtet, dass die Entwicklung der Gebührensätze – im Rahmen der eigenen Steuerungsmöglichkeiten - kalkulierbar bleibt. Mögliche kurzfristige Effekte sollen zugunsten einer langfristig stabilierenen Entwicklung vermieden werden, um so die Gebührenzahler nicht unnötigerweise zu belasten.
👉 Weitere Informationen sowie das Abstimmungsergebnis (folgt nach Freigabe der Niederschrift) sind im Ratsinformationssystem unter https://hatzfeldeder.ris-portal.de/sitzungen eingestellt.