
Leinenpflicht für Hunde 🦮
Um junge Wildtiere und brütende Vögel zu schützen, gilt im Kanton Luzern jeweils vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand Leinenpflicht für Hunde. In Wildtier- und Naturschutzgebieten (wie zum Beispiel dem Wauwilermoos) gilt die Leinenpflicht über das ganze Jahr. Hundehalterinnen und Hundehalter, welche die Leinenpflicht missachten, riskieren eine Busse.
Die Leinenpflicht dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Durch freilaufende Hunde besonders gefährdet sind trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege. Streunende Hunde können enormen Stress und tödliche Gefahr für Jungtiere darstellen. Werden Wildtiere aufgescheucht, wird die Versorgung ihres Nachwuchses oft vernachlässigt. Folgen davon sind erkaltete oder zerstörte Gelege von bodenbrütenden Vögeln und verlassene Jungsäuger, was meistens den sicheren Tod für die Tiere bedeutet.
Weitere Informationen finden Sie unter:
🔹https://lawa.lu.ch/jagd/Lebensraum_und_Wildtierschutz/Leinenpflicht