Lockerungen ab 28.06.2021

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

am Wochenende wurde vom Kultusministerium eine neue Corona-Verordnung für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen veröffentlicht. Basierend auf der neuen Corona-VO der Landesregierung vom 25.06.2021 ergeben sich für die Musikschulen einige Änderungen und erfreulicherweise auch Lockerungen und Vereinfachungen, die ab 28.06.2021 in Kraft treten.

Die geltenden Regelungen orientieren sich an den nun geltenden Inzidenzstufen 1-4:
Inzidenzstufe 1: unter 10
Inzidenzstufe 2: 10-35
Inzidenzstufe 3: 35-50
Inzidenzstufe 4: über 50

In den Inzidenzstufen 1 und 2 ist Unterricht an der Jugendmusikschule ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich. Maskenpflicht gilt in den Unterrichtsräumen nicht mehr, jedoch nach wie vor in den Gängen unserer Unterrichtsgebäude. Außerdem muss kein Nachweis über eine negative Testung mehr vorgelegt werden.

In Inzidenzstufe 3 wird der negative Testnachweis (bzw. 3G-Nachweis) erforderlich nur für Unterrichtsgruppen aus mehr als 4 Haushalten (zuzüglich der Kinder der beteiligten Haushalte unter 14 Jahren sowie bis zu fünf weiterer Kinder unter 14 Jahren, zuzüglich weiterer geimpfter und genesener Personen). Die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen besteht wieder.

In Inzidenzstufe 4 wird zusätzlich die Teilnehmerzahl in Gruppen auf 20 Personen beschränkt. Der 3G-Nachweis wird erforderlich für Gruppen aus mehr als zwei Haushalten (zuzüglich der Kinder der beiden Haushalte unter 14 Jahren, zuzüglich weiterer geimpfter und genesener Personen).

Da sich der Schwarzwald-Baar-Kreis aktuell in der Inzidenzstufe 1 befindet, freuen wir uns über die oben genannten Erleichterungen. Eventuelle Änderungen werden wir hier weiterhin bekannt geben, wie auch über unsere Homepage unter Aktuelles/Corona-News.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Jugendmusikschule St. Georgen-Furtwangen