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Zonenplanänderung. Wintersportzone Beschneiung Langlaufloipe

Die Schneesicherheit für den Wintersport in Engelberg nimmt mit der Klimaveränderung zunehmend ab. Der Wintersport hat für Engelberg seit jeher eine grosse Bedeutung. In den letzten Jahren musste nicht nur einmal für das weltbekannte Skispringen in Engelberg der Schnee von auswärts zugeführt werden. Der Langlaufsport hat in Engelberg in den letzten Jahren deutlich an Interesse und Zulauf gewonnen und ist aus Engelberg nicht mehr wegzudenken. Laufend werden Investitionen getätigt, um die Anlagen auf zeitgemässes Niveau zu bringen und zu halten. Seit 2018 bzw. 2019 wird mit zeitlich befristeten Bewilligungen die Loipe mit mobilen Leitungen und Einrichtungen beschneit. Um die Beschneiung künftig weiterführen zu können, ist eine Wintersportzone für die fixen, im Boden verbleibenden Installationen erforderlich. Zuletzt, nach einer Pilotprojektphase, wurde im 2023/2024 eine Snowfarminganlage im Gebiet Eienwäldli erstellt, was dank der Grundeigentümerin Kloster Engelberg möglich wurde. Mit der technischen Beschneiung kann bei den entsprechenden Temperaturen Situationen mit ausbleibenden oder in zu kleinen Mengen fallenden Schnee entgegen gewirkt werden und der Schneesport im Dorf für die Wintersaison gesichert werden. Die vorgesehene Erweiterung der Wintersportzone im Bereich obere Erlen ist nicht flächendeckend. Die Erweiterung der bestehenden Wintersportzone soll sich möglichst auf den Bereich der vorgesehenen technischen unterirdischen Bauten und Anlagen beschränken. Um die festen Installationen für eine technische Beschneiung Richtung Eien weiterführen zu können, wird die Wintersportzone WI von der Wyden entlang der Engelberger Aa Richtung Eien weitergeführt, dort geht auch die bestehende Langlaufloipe durch.

Die Zonenplanänderung "Wintersportzone, Beschneiung Langlaufloipen, Schanzenareal, Bänzenrüti" wurde dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht und die Orientierung der Bevölkerung wird parallel zur Vorprüfung durchgeführt. Gemäss Art. 6 der Verordnung zum Baugesetz ist die Bevölkerung vor der öffentlichen Auflage zu orientieren. Diese Orientierung (Mitwirkung) dauert vom Donnerstag, 20. März 2025 bis Freitag, 4. April 2025. Während dieser Zeit können die entsprechenden Akten im Gemeindehaus, Dorfstrasse 1 (Anmeldung beim zentralen Schalter, 1. Stock), Montag bis Donnerstag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr eingesehen und Anregungen gemacht werden. Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Einwohnergemeinde unter folgendem Link einsehbar: https://www.gde-engelberg.ch/aktuellesinformationen/2391322

Anregungen sind schriftlich an folgende Adresse zu richten: Einwohnergemeinderat Engelberg, Dorfstrasse 1, 6391 Engelberg / [email protected].

Einsprachen sind erst während der öffentlichen Auflage möglich. Diese wird zu einem späteren Zeitpunkt separat publiziert.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeinfos Engelberg veröffentlicht.