Nachträgliche Änderung / Korrektur des «Gewässerraums Seemattengraben»
Die vorerwähnte Änderung wurde im Rahmen der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2021 beschlossen, jedoch formell nicht korrekt als Beschlussfassung protokolliert. Das AGR fordert nun im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Änderung des Baureglementes, Zonenplan Gewässerräume sowie Zonen- und Schutzzonenplan einen formell korrekten Beschluss des Gemeinderates nach. Der Gemeinderat hat daher die Änderung, welche vom 17. Februar 2022 bis am 21. März 2022 öffentlich aufgelegen ist, am 18. März 2025 nachträglich beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.