Öffentliche Mitwirkung Kantonaler Gewässerrichtplan Leugene / GRP Leugene
Das Tiefbauamt des Kantons Bern, vertreten durch den Oberingenieurkreis III, führt für das Einzugsgebiet der Leugene ein Gewässerrichtplanverfahren gemäss Art. 16 ff. Gesetz über den Gewässerunterhalt und Wasserbau vom 14. Februar 1989 (WBG) durch.
Im engen Austausch mit dem Gemeindeverband Leugene hat der Oberingenieurkreis III den vorliegenden Gewässerrichtplan Leugene erarbeitet.
Gemäss Art. 58, Abs. 4 Baugesetz (BauG) liegt der Gewässerrichtplan vom 25. März bis 25. April 2025 zur Mitwirkung öffentlich bei den Gemeinden auf.
Das Auflagedossier kann in Papierform bei der Bauabteilung (Hauptstrasse 6, 1. OG) eingesehen oder via untenstehenden Download-Link heruntergeladen werden:
https://georegio.sharepoint.com/:f:/s/GeteilteDaten/Eju6y15hyzFOvlXi1bPE4u8Bgwsaojey2Od9kvNfei6Xng?e=6ZamMy
Den QR-Code für die Auflageakten (Mitwirkung) finden Sie im angefügten Begleitbrief.