
Leinenpflicht für Hunde ab 1. April
Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Wald und am Waldrand Leinenpflicht für Hunde.
Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen und Gefahren. Freilaufende Hunde am Waldrand und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden verharren.
Um Wildtiere möglichst gut zu schützen, gilt im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht. Ausserhalb dieser Zeit entscheiden die Hundehaltenden eigenverantwortlich, den Hund an der Leine zu führen. Dies gilt insbesondere, wenn der Hund nicht zuverlässig abgerufen werden kann oder eine Veranlagung zum Jagen hat.
Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, Ausnahmen und Bussen finden Sie im nachfolgenden Merkblatt.
Herzlichen Dank für Ihr Mitwirken zu Gunsten unserer Wildtiere.
Gemeinde Bonstetten
Bereich Einwohnerdienste
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