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Verwaltungsgericht weist Beschwerde ab

Das Verwaltungsgericht weist eine Beschwerde eines Romanshorner Stimmberechtigten ab und macht so den Weg frei für weitere Schritte beim revidierten Rahmennutzungsplan der Hafenstadt. Zum vollständigen Artikel
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Stadthaus veröffentlicht.