Lärmaktionsplan
Zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung erließ die EU 2002 die sogenannte „Umgebungslärmrichtlinie“. Diese wurde 2005 in nationales Recht umgesetzt. Seitdem sind Kommunen verpflichtet für Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan aufzustellen und bei Überschreitung der Schwellenwerte entsprechende Maßnahmen wie beispielsweise Tempo 30 umzusetzen.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadt Rheinfelden (Baden) veröffentlicht.