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Quartalsfälligkeit Grundsteuer 2025 - 1. Abschlag 2025 wird fällig

Am 30.04.2025 ist die Vorauszahlungsrate für das 1. Quartal 2025 der Grundsteuer fällig. Die Höhe der Vierteljahresrate ist aus dem zuletzt zugestellten Grundsteuerbescheid zu ersehen.

Wir bitten um rechtzeitige Bezahlung der fälligen Raten. Bei Zahlungsverzug ist die Stadtkasse verpflichtet, die vorgeschriebenen Säumniszuschläge zu erheben. Bitte geben Sie bei der Überweisung das jeweilige Buchungszeichen an, um die Zuordnung Ihrer Zahlung zu erleichtern.

Bei Steuerpflichtigen, die der Stadt ein SEPA-Basislastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, veranlasst die Stadtkasse die Abbuchung der fälligen Beträge zum 30.04.2025.

Ein eingelegter Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die Steuer bleibt zum Fälligkeitstermin zur Zahlung fällig.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Neuigkeiten aus dem Rathaus veröffentlicht.