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Corona - Anpassung der Regelungen für die Gottesdienstgestaltung

Seit dem 09.07.2021 ist eine neue CoronaSchutzVO in Kraft (befristet bis zum 05.08.2021).
Hieraus ergeben sich je nach Inzidenzstufe deutliche Lockerungen für die Gestaltung von u.a. Gottesdiensten.

Neben den Veröffentlichungen des Erzbistums Paderborn (https://www.erzbistum-paderborn.de/aktuelles/aktuelle-entwicklungen-zum-coronavirus/) helfen für die Orientierung auch die Informationen des MAGS (https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw).