Aufforderung zum Zurückschneiden der Bäume
Aufforderung zum Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Grünhecken längs Strassen und Trottoirs, bei Ein- und Ausfahrten sowie an Einmündungen und Kreuzungen.
Wir bitten alle Grundstückeigentümer:innen zu überprüfen, ob ihre Bepflanzungen den gesetzlichen Vorgaben auf den Abbildungen in Anhang entsprechen.
Diese Vorgaben sind das ganze Jahr einzuhalten.
Wir bitten alle Grundstückeigentümer:innen, dies sobald wie möglich zu erledigen.
Speziell machen wir auch darauf aufmerksam, dass Bäume und Sträucher entlang von privaten Grundstücksgrenzen auf die Grenzen zurückgeschnitten werden müssen.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde-Infos Biberist veröffentlicht.