Versammlung der Einwohnergemeinde Pieterlen vom 04.06.2025

Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 4. Juni 2025 19.30 Uhr
im Mehrzweckgebäude Pieterlen

1. Jahresrechnung
Genehmigung

2. Sanierung Bühnentechnik Mehrzweckgebäude Bielstrasse 9
Genehmigung Verpflichtungskredit

3. Parkplatzreglement per 01.08.2025
Genehmigung

4. Mehrwertabgabereglement per 01.08.2025
Genehmigung

5. Mitteilungen aus dem Gemeinderat
- Jahresbericht und Bericht Datenaufsichtsstelle Geschäftsprüfungskommission
- Aktuelle Information aus der Schule
- Kulturprogramm
- Aktuelle Themen aus der Gesellschaftskommission
- Einbürgerungen
- Sozialhilfe
- Umbau Bahnhof
- Schulraumerweiterung 25/26
- Urnenabstimmung Entwässerung Moosgasse
- Strategische / politische Projekte in Pieterlen

6. Verschiedenes / Anliegen der Bevölkerung an den
Gemeinderat
Dem Gemeinderat ist es wichtig, die Anliegen und Bedürfnisse der Bevölkerung zu kennen und aufzunehmen. Wir freuen uns auf Ihre aktive Teilnahme.

18.45 – 19.15 Uhr: Informationsveranstaltung der GAGNET „Ein Glasfasernetz für Pieterlen“
Vor der Gemeindeversammlung bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich direkt von der GAGNET zum Thema „Ein Glasfasernetz für Pieterlen“ zu informieren. Die Einwohnergemeinde Pieterlen ist Aktionärin der GAGNET, welche in unserer Region ein Kommunikationsnetz betreibt und Produkte wie TV, Internet und Telefonie Produkte von Quickline anbietet.

Die Unterlagen zu den Geschäften können 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung (Präsidialabteilung) oder unter www.pieterlen.ch eingesehen werden. Eine schriftliche Orientierung über die Versammlungsgeschäfte wird in Form der gemeinderätlichen Botschaft zirka 10 Tage vor der Versammlung allen Haushaltungen zugestellt und ist auch online einsehbar.

Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet an das Regierungsstatthalteramt Biel in 2560 Nidau zu richten. Zuständigkeits- oder Verfahrensfehler sind noch an der Gemeindeversammlung zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlässt, kann nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Art. 49a GG).

Zum Besuch dieser Gemeindeversammlung sind alle in Pieterlen wohnhafte Personen eingeladen. Stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in Pieterlen ordentlich angemeldete Personen, welche über das kantonale und eidgenössische Stimmrecht verfügen.

Weitere Informationen zur Gemeindeversammlung finden Sie hier: https://www.pieterlen.ch/de/politik-verwaltung/politik/gemeindeversammlungen/index.php

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen der Einwohnergemeinde Pieterlen veröffentlicht.