Sitzung des Einwohnergemeinderates vom 22. April 2025
Der Einwohnergemeinderat hat sich an der Sitzung vom 22. April 2025 unter anderem mit folgenden Themen befasst:
Präparation Winterwanderweg und Loipen Gerschnialp bis Untertrübsee neu geregelt
Die Einwohnergemeinde Engelberg ist für die Winterwanderwege sowie das Loipennetz zuständig. Diese Zuständigkeit ergibt sich aus dem öffentlich-rechtlichen Delegationsvertrag mit der Engelberg-Titlis Tourismus AG über die Erhebung und Verwendung der Beherbergungsgebühr sowie der Tourismusförderungsabgabe.
Damit fallen auch die Loipen und Winterwanderwege im Gebiet zwischen Gerschnialp und Untertrübsee in den Aufgabenbereich der Einwohnergemeinde Engelberg. Da die Gemeinde auf dem Gerschniboden über kein eigenes Pistenfahrzeug verfügt, wurden diese Arbeiten jeweils an Dritte vergeben.
Bisher war das Restaurant Untertrübsee für die Präparation des Winterwanderwegs von Gerschnialp bis Untertrübsee verantwortlich. Der Abschnitt vom Gerschnibord bis zum Café Ritz wurde vom Café Ritz selbst präpariert. Die Titlis Bergbahnen übernahmen die Präparation der Langlaufloipen.
Neu übernehmen die Titlis Bergbahnen zusätzlich zur Loipenpräparation auch die Präparation des Winterwanderwegs zwischen Untertrübsee und Gerschnialp.
Beim Abschnitt Gerschnibord bis Café Ritz gibt es ebenfalls eine Änderung: Für die Präparation ist neu die Skilift Gerschnialp AG verantwortlich.
Neben der Neuregelung der Zuständigkeiten wurden auch die Tarife den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die entsprechenden Vereinbarungen wurden nun vom Einwohnergemeinderat verabschiedet.
Beschlüsse, welche schutzwürdige Interessen beinhalten oder ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind, werden an dieser Stelle nicht veröffentlicht.