Ortsplanungsrevision 2. Auflage vom 5. Mai bis 3. Juni 2025
Die erste öffentliche Auflage der Ortsplanungsrevision fand vom 19. Februar bis 19. März 2024 statt. Gegen die Revision sind total 32 Einsprachen eingegangen. In den vergangenen Monaten fanden die Einsprache-Verhandlungen statt. Einige Einsprachen wurden in der Zwischenzeit zurückgezogen, andere nicht. Aufgrund der Verhandlungen wurden die Anpassungen nochmals der zuständigen kantonalen Dienststelle zur Prüfung zugestellt. Dieser Prüfungsbericht ist in der Zwischenzeit eingetroffen. Die kantonale Dienststelle hat zudem mitgeteilt, dass eine Sistierung der gesamten Gewässerräume ausserhalb der Bauzonen nicht möglich ist. Eine Sistierung ist aufgrund eines Rechtsfalles in einer anderen Gemeinde zurzeit nur entlang der Grossgewässer (in Schötz Wigger und Luther) möglich. Dies betrifft 10 der 32 Einsprachen. Somit müssen die Gewässerräume auch ausserhalb der Bauzone, mit Ausnahme der Gewässerräume entlang der Wigger und Luther, in der Gemeinde Schötz festgelegt werden. Entsprechend wurden in der Zwischenzeit weitere Einsprache-Verhandlungen durchgeführt. Bisher wurden von den 22 Einsprachen 15 Einsprachen zurückgezogen.
Die Ortsplanungskommission und der Gemeinderat haben die Anpassungen besprochen und für die zweite öffentliche Auflage freigegeben.
📅 Die zweite öffentliche Auflage findet vom 5. Mai bis 3. Juni 2025 statt.
Alle Dokumente sind ab 2. Mai 2025 auf der Website der Gemeinde Schötz einsehbar (https://www.schoetz.ch/de/aktuelles/Projekte-der-Gemeinde_Meldungen/OPR.php). Sämtliche Unterlagen zur Ortsplanungsrevision liegen während den Schalteröffnungszeiten auch auf der Gemeindeverwaltung im ersten Stock zur Einsicht auf.
ℹ️ Am 12. Mai 2025 findet um 19.30 Uhr im Saal des Gasthof St. Mauritz zu den Anpassungen eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. https://crossiety.app/event_cards/1152588
Während der Auflagefrist können nur noch Einsprachen eingereicht werden, welche sich auf Anpassungen gegenüber der ersten Auflage beziehen. Nach Ablauf der Auflagefrist werden allfällige neue Einsprachen zuerst in der Ortsplanungskommission besprochen. Anschliessend werden allfällige Einsprecherinnen und Einsprecher zu einer Einsprache-Verhandlung eingeladen. Da die Anpassungen aufgrund von Verhandlungen erfolgt sind, gehen die Ortsplanungskommission und der Gemeinderat davon aus, dass sich neue Einsprachen in Grenzen halten werden. Wenn dem so ist, könnte im Herbst eine ausserordentliche Gemeindeversammlung zur Genehmigung der Ortsplanungsrevision durchgeführt werden. Nach einer Genehmigung der Ortsplanung muss auch noch der Regierungsrat der Ortsplanungsrevision zustimmen sowie allfällige Beschwerden behandeln. Eine zeitliche Schätzung über den Verfahrensablauf ist schwierig, da die betroffenen kantonalen Dienststellen sehr ausgelastet sind. Der Gemeinderat setzt sich für eine schnelle Verfahrensdauer ein.