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Zählung Leerwohnungen per 1. Juni 2025

Weite Kreise der Wirtschaft, der Bauwirtschaft und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes. Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Die Mitarbeit an der Zählung ist für die Gemeinden sowie für die Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.

Mit Stichtag 1. Juni 2025 ist die Leerwohnungszählung für das Bundesamt für Statistik (BFS) durchzuführen.

Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen, die eine oder mehrere zu zählende Wohnungen in der Gemeinde Lungern besitzen, werden aufgefordert, diese bis spätestens Dienstag, 3. Juni 2025 zu melden. Das Formular «Zählung leerstehender Wohnungen vom 1. Juni 2025» können Sie im Online-Schalter der Gemeindewebseite herunterladen, per E-Mail [email protected] oder telefonisch 041 679 79 11 bestellen, wie auch dem Anhang dieses Beitrages entnehmen.

Für Ihre wertvolle Mitarbeit danken wir bestens.

Einwohnerkontrolle Lungern

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Gemeindehaus veröffentlicht.
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