Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer zum 15.05.2025

Zum 15.05.2025 werden die 2. Raten der Grundsteuer sowie der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen zur Zahlung fällig.

Wir bitten die Steuerschuldner um Beachtung. Den Teilnehmern am SEPA-Lastschriftverfahren wird fristgerecht abgebucht.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Rathaus / Verwaltung (intern) veröffentlicht.