Aufhebung Feuerverbot im Wald und Waldesnähe
Liebe Weesnerinnen und Weesner
Die auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Weesen in den letzten Tagen gefallenen Niederschläge erlauben es, das am 9. April 2025 erlassene Feuerverbot im Wald und Waldesnähe aufzuheben.
Der Gemeinderat Weesen erlässt gestützt auf Art. 47 Abs. 1 Gesetzes über den Feuerschutz (FSG; sGS 871.1) folgende Allgemeinverfügung:
Das mit Allgemeinverfügung vom 9. April 2025 angeordnete Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Weesen wird per 6. Mai 2025 aufgehoben.
Die Aufhebung wird im 7. Mai 2025 im amtlichen Publikationsorgan der Politischen Gemeinde Weesen sowie auf der Gemeindewebseite publiziert.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die Gemeindeverwaltung
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