Öffentliche Auflage Zonenplanänderung Gewerbezone Eien

Die Situation im Gewerbegebiet ist aufgrund der engen Platzverhältnisse seit langem problematisch. Das Hochwasserereignis im Jahre 2005 war Auslöser für das Hochwasserschutzprojekt, durch welches sich auch die Rahmenbedingungen in der heutigen Gewerbezone Eien verändert haben. Heute gelten unterschiedliche kommunale und kantonale Vorgaben zu den einzuhaltenden Abständen (Gewässer, Hecke, Zonenrand etc.), welche das Gewerbe am bestehenden Standort teilweise stark einschränken. Die Definitionen der geltenden Abstandsvorschriften machen aus heutiger Sicht zum Teil keinen Sinn mehr. Durch das Hochwasserschutzprojekt und die damit verbundenen baulichen Massnahmen finden Landkäufe und Verschiebungen an der Parzellierung statt. Es gibt praktisch keine Reserven mehr in den Gewerbezonen. Im Rahmen der Masterplanung hat sich gezeigt, dass neue Gewerbeflächen im Gemeindegebiet hohe Anforderungen erfüllen müssen. Eine möglichst gute Ausnützung der bestehenden Gewerbezonen ist daher von grosser Bedeutung. Die verschiedenen Abstandsvorschriften, welche heute gelten, sind sehr einschränkend und sollen daher mit der Einführung von Baulinien sowie leichten Anpassungen in der Zonenzuteilung klar geregelt und den heutigen Umständen angepasst werden.

Mit der geplanten Zonenplanänderung muss gleichzeitig der Gewässerraum der Engelberger Aa in den betroffenen Bereichen angepasst werden. Die beiden separaten Verfahren werden miteinander koordiniert, die jeweilige öffentliche Auflage erfolgt parallel.

Das Zonenplanänderungsgesuch wurde kantonal vorgeprüft, die öffentliche Mitwirkung gemäss Art. 6 der Verordnung zum Baugesetz ist erfolgt. Gestützt auf das Baugesetz Art. 11 und die Verordnung zum Baugesetz Art. 6 wird die Zonenplanänderung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage dauert vom 8. Mai 2025 bis 10. Juni 2025. Während dieser Zeit können die entsprechenden Akten im Gemeindehaus, Dorfstrasse 1 (Anmeldung beim zentralen Schalter, 1. Stock), Montag bis Donnerstag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist an den Einwohnergemeinderat Engelberg, Dorfstrasse 1, 6390 Engelberg, einzureichen.

Die Publikation der Öffentlichen Auflage mitsamt allen Dokumenten finden Sie unter folgendem Link: https://www.gde-engelberg.ch/aktuellesinformationen/2433865

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeinfos Engelberg veröffentlicht.