Öffentliche Auflage Zonenplanänderung; Anpassung Gefahrenzone Mehlbach
Nach Abschluss des Hochwasserschutzprojekts Mehlbach konnten die Gefahrenkarten angepasst werden. Die im gültigen Zonenplan bestehenden Gefahrenzonen im Baugebiet Kilchbühl und angrenzend entsprechen nicht mehr der aktuellen Gefahrensituation, folglich sollen sie entsprechend angepasst werden. Die Änderungen betreffen die Parzellen Nr. 389, 583, 742, 754, 1216, 1217, 1218, 1219, 1220, 1221, 1225, 1303, 1409, 1410, 1411, 1412, 1413, 1414, 1415, 1416, 1417, 1642, 2039, 2455. Die Anpassung hat für die betroffenen Parzellen eine Herabstufung der Gefahrenzonen zur Folge. Die Einwohnergemeinde Engelberg sieht deshalb vor, im Bereich Kilchbühl die Gefahrenzonen im Zonenplan anzupassen.
Das Zonenplanänderungsgesuch wurde kantonal vorgeprüft, die öffentliche Mitwirkung gemäss Art. 6 der Verordnung zum Baugesetz ist erfolgt. Gestützt auf das Baugesetz Art. 11 und die Verordnung zum Baugesetz Art. 6 wird die Zonenplanänderung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Die öffentliche Auflage dauert vom 8. Mai 2025 bis 10. Juni 2025. Während dieser Zeit können die entsprechenden Akten im Gemeindehaus, Dorfstrasse 1 (Anmeldung beim zentralen Schalter, 1. Stock), Montag bis Donnerstag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist an den Einwohnergemeinderat Engelberg, Dorfstrasse 1, 6390 Engelberg, einzureichen.
Die Publikation der Öffentlichen Auflage mitsamt allen Dokumenten finden Sie unter folgendem Link: https://www.gde-engelberg.ch/aktuellesinformationen/2433883