Bäume, Sträucher und Hecken schneiden
Im Bereich von Einmündungen privater Strassen, Zufahrten und Wegen in öffentliche Strassen sind Bäume, Sträucher und Grünhecken, nebst Beachtung genannten Vorschriften, so zurückzuschneiden, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird und gute Sichtverhältnisse gewährleistet sind. Beleuchtungsanlagen, Verkehrssignale, Markierungen und Hydranten dürfen nicht verdeckt sein.
Das Zurückschneiden der Hecken und Sträucher sollte bis 30. Juni 2025 erfolgen. Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Das vollständige Merkblatt finden Sie im Anhang.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Werkdienst Engelberg gerne zur Verfügung:
041 639 52 20
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