Referendumsvorlage Nachtrag zum Personalreglement
Der Einwohnergemeinderat hat am 19. Mai 2025 einen Nachtrag zum Personalreglement erlassen. Der Nachtrag beinhaltet eine Anpassung an das kantonale Personalrecht.
Der Nachtrag zum Personalreglement wird hiermit gestützt auf Art. 87 der Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Referendumsfrist von 30 Tagen läuft am 23. Juni 2025 ab.
Der Nachtrag zum Reglement liegt bei der Gemeindekanzlei Lungern öffentlich auf oder kann unter www.lungern.ch sowie hier bei diesem Beitrag heruntergeladen werden.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Gemeindehaus veröffentlicht.