Abschlagszahlung für Wasser- und Abwassergebühren
Am 30. Juni 2025 ist die zweite Abschlagszahlung 2025 für die Wasser- und Abwassergebühren zur Zahlung fällig. Diese wurde anhand des Vorjahresverbrauchs ermittelt und ist der Jahresendabrechnung 2024 zu entnehmen.
Für die Abschlagszahlung ergeht kein separater Bescheid!
Sofern uns eine gültige Einzugsermächtigung (SEPA-Basislastschriftmandat) vorliegt, ziehen wir die Forderung von Ihrem Konto ein. Andernfalls bitten wir Sie, für eine rechtzeitige Zahlung zu sorgen, um unnötige Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.
Vordrucke für die Erteilung eines Lastschriftmandats finden Sie auf unserem Bürgerserviceportal unter
https://service.neckartenzlingen.de/online-dienste/formulare-rathaus
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.