Inzidenzstufe 2 tritt im Landkreis Esslingen in Kraft

Für den Landkreis Esslingen wird eine seit fünf Tagen in Folge bestehende Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 10 und weniger als 35 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner festgestellt.

Ab dem 28. Juli 2021 gilt damit im Landkreis Esslingen die Inzidenzstufe 2.

Dies bedeutet unter anderem:
* Treffen sind mit max. 4 Haushalten und mit bis zu 15 Personen erlaubt (Kinder dieser Haushalte bis einschließlich 13 Jahre und bis zu 5 weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen zur Personenzahl nicht hinzu). Geimpfte und genesene Personen zählen nicht mit und bleiben als Haushalt unberücksichtigt.

* Im Freien sind private Feiern mit bis zu 200 Personen gestattet. In geschlossenen Räumen ist Voraussetzung, dass die teilnehmenden Personen (max. 200) nachweislich geimpft, genesen oder getestet sind.

* Öffentliche Veranstaltungen wie Theater, Konzerte im Freien sind mit bis zu 750 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen zulässig.

* Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks oder Schwimmbäder sind im Freien und in geschlossenen Räumen ohne Beschränkung der Personenanzahl gestattet.

* Gastronomie und Vergnügungsstätten sind ohne besondere Regelung und ohne Beschränkung der Personenanzahl gestattet. In geschlossenen Räumen besteht Rauchverbot.

* Die Nutzung von Betriebskantinen und Mensen durch Angehörige der Einrichtung ist ohne besondere Regelung gestattet.

* Außerschulische und berufliche Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen sind ohne besondere Regelung und ohne Beschränkung der Personenanzahl gestattet.

* Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ist ohne besondere Regelungen gestattet - Wettkampfveranstaltungen im Sport sind im Freien mit bis zu 750 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen gestattet.

* Beherbergung ist ohne besondere Regelungen gestattet.

* Der Betrieb von Diskotheken ist nicht gestattet.

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