Aufforderung zum Zurückschneiden der Bäume

Aufforderung zum Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Grünhecken längs Strassen und Trottoirs, bei Ein- und Ausfahrten sowie an Einmündungen und Kreuzungen.

Wir bitten alle Grundstückeigentümer:innen zu überprüfen, ob ihre Bepflanzungen den gesetzlichen Vorgaben auf den Abbildungen in Anhang entsprechen.

Diese Vorgaben sind das ganze Jahr einzuhalten.

Wir bitten alle Grundstückeigentümer:innen, dies sobald wie möglich zu erledigen.

Speziell machen wir auch darauf aufmerksam, dass Bäume und Sträucher entlang von privaten Grundstücksgrenzen auf die Grenzen zurückgeschnitten werden müssen.

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