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Anträge für ELR bis 29. August stellen

Anträge für ELR-Förderung bis 29. August 2025 stellen 💶📝

Mit dem „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ des Landes Baden-Württemberg werden Projekte gefördert, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.

Beispiele sind u.a. Dorfläden, Dienstleistungen im Gesundheitsbereich, Umnutzung vorhandener Bausubstanz und Modernisierungen von Häusern und Wohnungen sowie Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen. Details und weitere Beispiele gibt es auf www.st-georgen.de/nachrichten.

Projektträger und Zuwendungsempfänger können auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. In St. Georgen werden Förderanträge für Projekte in den Ortsteilen entgegengenommen.

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von der Stadtverwaltung gestellt werden. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 29.08.2025 bei der Gemeinde vorliegen. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die in 2026 begonnen werden.

Wenn ihr ein Projekt plant, das für eine Förderung in Frage kommen könnte, oder bei Fragen wendet euch an Frau Blanka Amann, Tel. 07724/87-156, E-Mail: [email protected], um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.

Weitere Informationen über die Fördervoraussetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung findet ihr auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg oder der Regierungspräsidien Baden-Württemberg 💡

Links:

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr

und

https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung St. Georgen veröffentlicht.