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neue Corona-Einreiseregeln seit 1. August

Seit dem 1. August gilt eine neue Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Alle nach Deutschland Einreisenden sind nun zur Vorlage eines Nachweises verpflichtet.

Grundsätzlich müssen alle Einreisenden ab zwölf Jahren über einen negativen Testnachweis, einen Genesenen-Nachweis oder den Nachweis einer vollständigen Impfung verfügen - unabhängig davon, von wo aus und auf welchem Weg sie ins Land kommen.

Eine Kurzübersicht finden Sie als pdf-Datei im Anhang.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.