Neue Vorgaben bei Passbildern: Nur noch digitale Lichtbilder zulässig – Übergang
Die Gesetzesänderung zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht vor, dass ab Mai 2025 grundsätzlich nur noch digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente akzeptiert werden. Aktuell gilt jedoch noch eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025. Innerhalb dieses Zeitraums können ausnahmsweise auch noch Passbilder in Papierform angenommen werden. Danach ist dies nicht mehr zulässig. Ziel der neuen Regelung ist es, die Fälschungssicherheit und Qualität der Lichtbilder zu verbessern. Weiterlesen auf: www.stadt-delbrueck.de
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung Delbrück veröffentlicht.