Landkreis untersagt Wasserentnahme aus Oberflächengewässern

Aufgrund zu geringer Niederschläge und konstant hoher Temperaturen ist der Wasserstand in den Gewässern des Landkreises Esslingen inzwischen unter das sogenannte mittlere Niedrigwasser gefallen. Deshalb gilt im Landkreis Esslingen ab heute, Samstag, 28. Juni eine Rechtsverordnung, wonach die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern wie Bächen, Flüssen und Seen untersagt wird.

Die Rechtsverordnung ist auf der Internetseite des Landkreises Esslingen (https://www.landkreis-esslingen.de/start/service/oeffentlichebekanntmachungen.html) in der Rubrik „Bürgerservice - Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und ist zunächst bis zum 31. August dieses Jahres beschränkt.

Insbesondere die Gewässerökologie, also Fische, kleinere Lebewesen und Pflanzen leiden unter den niedrigen Wasserständen, dem niedrigen Sauerstoffgehalt und den ansteigenden Wassertemperaturen.

Verboten ist die Entnahme mittels einer Pumpe, aber auch das Schöpfen „von Hand“ mit Eimern oder Gießkannen, der sogenannte Gemeingebrauch.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.
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