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Stellungnahmen der Stadt Olpe

Vor einigen Wochen haben wir die von euch gemeldeten Mängel an die Stadt zur Einschätzung weitergeleitet. Die Meldenden erhalten in den nächsten Tag eine Stellungnahme der Stadt dazu.

Die Stadt informiert weiter, dass aufgrund des noch ausstehenden Glasfaserausbaus in Oberveischede aus wirtschaftlichen Gründen aktuell noch keine großflächigen Sanierungsmaßnahmen an Straßen durchgeführt werden können.

Franzenstraße: Die Stadt Lennestadt hat mitgeteilt, dass nun auch alle umweltrechtlichen Genehmigungen vorliegen, so dass die Ausschreibung für die Straßenerneuerung Franzenstraße (erster Bauabschnitt) nun veröffentlicht und in diesem Jahr gebaut werden kann. Die Abstimmung mit Amprion ist erfolgt.

Pollererlass in NRW: das Land hat aus Sicherheitsgründen erlassen, dass Verkehrseinrichtungen und -hindernisse auf Flächen für den Radverkehr geprüft und beseitigt werden sollen. Die Verantwortung liegt hier bei den Kommunen. Die Stadt Olpe hat nun auch im Rahmen dieses Erlasses Sperrpfosten, Poller und Umlaufsperren in Oberveischede beseitigt. Sollte es durch die Entfernung zu Problemen kommen, können sich Anwohner und Anwohnerinnen direkt an die Stadt wenden. So wird der ausschließlich als Fußweg eingetragene Weg zwischen Göterberg/Ecke Kindergarten und Oberveischeder Straße, der von Kindergarten- und Schulkindern und anderen Fußgängern genutzt wird, seit Entfernung des Pollers immer häufiger auch als „Abkürzung“ von PKWs, aber auch Transportern von Kurierdiensten – oft ohne die nötige Anpassung der Geschwindigkeit – genutzt. In Kürze werden deshalb Schilder aufgestellt, die den Weg eindeutig als Gehweg ausweisen. Eine Durchfahrt ist somit nicht mehr erlaubt und sollte von allen Verkehrsteilnehmenden zum Wohl der Kinder dringenden beachtet werden.

Der Sommer zeigt sich gerade von seiner besten Seite, an Winter ist aktuell gar nicht zu denken. Die Stadt Olpe weist in der Ortsvorsteher/innen-Versammlung im Juni trotzdem bereits jetzt darauf hin, dass es immer öfter zu Beleidigungen gegen Fahrer oder Büroangestellte im Städtischen Winterdienst komme. Diese Erfahrung bezieht sich auf alle Ortsteile der Kommune. Die Stadt bittet um einen fairen Umgang und die Wahrung von Regeln des guten Umgangs. Der Markt für Winterdienstunternehmer ist sehr begrenzt, Mitarbeitende der Firmen seien bereits nicht mehr bereit im Winterdienst zu arbeiten. Zur Info: das Straßenreinigungsgesetz NRW sieht vor, dass eine Räum- und Streupflicht der Städte und Gemeinden nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen besteht (beides muss gleichzeitig zutreffen) gegeben ist. Was im Einzelnen gefährlich bzw. verkehrswichtig ist, wird in der Rechtsprechung umfangreich beschrieben und ist bei der Einsatzplanung berücksichtigt. Straßen in den Wohngebieten gehören im Regelfall nicht dazu und müssten demnach gar nicht "bedient" werden.

Bildnachweis: Mabel Amber auf https://www.pexels.com/de-de/foto/nahaufnahme-fotografie-der-roten-und-weissen-strassenbeschilderung-117602/

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