Waldbrandgefahr im Kreis Esslingen: Warnstufe 4
Seit gestern, Sonntag, 29. Juni, gilt im Landkreis Esslingen die Waldbrandgefahrenstufe 4 des Deutschen Wetterdienstes – das ist die zweithöchste Warnstufe. Aus diesem Grund wird dringend dazu aufgerufen, sich im Wald besonders umsichtig zu verhalten und alle geltenden Verhaltensregeln einzuhalten.
Wichtige Verhaltensregeln zum Schutz vor Waldbränden
* Vom 1. März bis einschließlich 31. Oktober gilt ein gesetzlich festgelegtes Rauchverbot im Wald.
* Zigaretten dürfen keinesfalls in die Natur geworfen werden.
* Offenes Feuer – auch in unmittelbarer Nähe des Waldes (bis 100 Meter Abstand) – ist streng verboten.
* Autos dürfen nur auf befestigten Flächen abgestellt werden, da trockene Pflanzenreste unter dem Fahrzeug durch heiße Auspuffanlagen Feuer fangen können.
Zufahrts- und Rettungswege müssen jederzeit frei bleiben – das Parken vor Waldschranken ist verboten.
Richtiges Verhalten im Brandfall
Wer einen Waldbrand entdeckt, sollte sofort den Notruf 112 wählen und die Feuerwehrleitstelle informieren. Eigene Löschversuche sollten unterlassen werden – Selbstschutz geht vor!
Folgende Informationen helfen der Leitstelle:
* möglichst genaue Standortangabe (z. B. über markante Geländepunkte oder die Standortfunktion des Smartphones),
* Hinweise darauf, ob Menschen, Gebäude oder Einrichtungen gefährdet sind.