Änderung beim Vollzug der Feuerungskontrollen

Per 31.07.2025 gibt es eine Änderung beim Vollzug der Feuerungskontrollen bei Anlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu einem Megawatt.

Neu werden die Kontrollen der Feuerungsanlagen nicht mehr durch eine von den Behörden beauftragte Feuerungskontrollperson durchgeführt. Neu müssen die Anlagebesitzerinnen und –besitzer die amtlichen Messungen ihrer Feuerungsanlage innerhalb eines Kontrollintervalls selbständig veranlassen. Dazu haben sie ein vom Kanton bzw. vom Amt für Umwelt und Energie (AUE) konzessioniertes Unternehmen zu beauftragen. Dieses Unternehmen führt nur noch die Messungen durch und gibt die Resultate anschliessend in das elektronische Vollzugssystem ein.

Die zuständige Stelle ab genanntem Datum ist das Amt für Umwelt und Energie (AUE). Informationen zur Feuerungskontrollen können ab dem 1. August 2025 auf www.be.ch/aue eingesehen oder über die E-Mail Adresse [email protected] beim AUE angefordert werden.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Infos aus der Gemeindeverwaltung veröffentlicht.