Der Schottergarten - Unzulässig nach dem neuen Landesnaturschutzgesetz Ba-Wü

Seit einigen Jahren greift der Negativtrend „Schottergarten“ um sich: Gartenbesitzer*innen setzen auf Schotter statt auf Pflanzen. Biologisch gesehen sind viele dieser Gärten tot, denn sie bieten den meisten Tieren und Pflanzen weder Nahrung noch Lebensraum. Kurzum: sie sind ökologisch wertlos.

Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes von Baden-Württemberg wurde nun festgelegt, dass eine Anlage von sogenannten „Schottergärten“ auf Freiflächen eines Grundstücks unzulässig ist. Diese Regelung dient dem Schutz der Artenvielfalt, sie soll aber auch kleinklimatisch eine Aufheizung der Umgebung vor allem im Sommer verhindern.

Auch wenn schon bisher in § 9 Absatz 1 Satz 1 der Landesbauordnung von Baden-Württemberg (LBO) die Regelung enthalten war, dass nicht überbaute Flächen der Grundstücke Grünflächen sein müssen, gab es hier Abweichungsmöglichkeiten für „Andere zulässige Verwendungen“ auf dem Grundstück. Diese Ausnahmen sind nun nicht mehr gegeben, denn im aktuellen Landesnaturschutzgesetz ist nun in § 21 a die folgende Regelung festgeschrieben:

„Es ist darauf hinzuwirken, dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden. Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten sind grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 LBO. Gartenflächen sollen ferner wasseraufnahmefähig belassen oder hergestellt werden.“

Aufgrund diverser Anfragen und Mitteilungen aus der Gemeinde möchte die Gemeinde Pfinztal in Abstimmung mit dem Landratsamt Karlsruhe auf diese Regelung ausdrücklich hinweisen. Auch wenn Details zu dem Thema noch zu klären sind: Halten Sie sich bitte in Ihrem eigenen Interesse an diese Vorgaben. Wir bitten die Eigentümer*innen von Grundstücken, die Schottergärten angelegt haben oder anlegen möchten, dies zu unterlassen und im Sinne des Umweltschutzes Begrünungen vorzunehmen. Insoweit setzen wir auf Ihre Einsicht und freiwillige Umsetzung.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir auf die offene Sprechstunde zu Themen rund um Garten und Natur hinweisen, die an jedem ersten Montag im Monat bei der Gemeindeverwaltung in Kooperation mit ehrenamtlichen Mitgliedern der BUND Ortsgruppe Pfinztal stattfindet. Eine telefonische oder E-Mail-Anmeldung ist erforderlich! Auch um einen individuellen Beratungstermin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an Marianne Rahn – Tel. 07240-4403 oder E-Mail rahn@bund-Pfinztal.de.

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