Verantwortungs- und rücksichtsvoller Umgang mit Feuerkörpern
Der 1. August rückt näher und somit auch die Zeit, in der der Himmel durch Feuerwerke erhellt wird. Das Knallen führt aber auch zu einer Gehörbelastung und Lärmbelästigung. Nicht alle Menschen teilen die Begeisterung für Feuerwerke. Es ist daher Rücksicht aber auch Toleranz geboten.
Wo sich bei den Zweibeinern die Geister scheiden, sind sich unsere tierischen Freunde einig. Für sie bedeutet das Abfeuern von Feuerwerken Stress pur. Aufgrund ihrer ausgeprägten Sinnesorgane erschrecken Haus- und Wildtiere, was zu Unfällen führen kann. Ebenfalls können die Tiere Gehörgefährdungen erleiden.
Nebst der Lärmbelästigung können Feuerwerke zu Verbrennungen und anderweitigen Unfällen führen. Jährlich verletzen sich am 1. August rund 250 Menschen. Dies auf Grund fehlgeleiteter oder zu spät zündender Feuerwerkskörper. Tragen Sie die Feuerwerkskörper, inklusive "Frauenfürze", nie in Taschen Ihrer Kleidung - durch Reibung könnten sich diese selbst entzünden. Kinder sind von den Feuerwerksartikeln fernzuhalten.
Häufig führen Feuerwerke auch zu Brandschäden an Gebäuden. Der Abschussplatz ist daher sorgfältig zu wählen und mindestens ein Feuerlöschgerät bereit zu stellen. Die Feuerwerkskörper dürfen nur mit ausreichendem Sicherheitsabstand gezündet werden.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt der Luzerner Polizei unter:
🔹 https://polizei.lu.ch/-/media/Polizei/Dokumente/05_Dienstleistungen/Downloads/Waffen/Feuerwerk/Merkblatt_Feuerwerk.pdf?rev=711b3e92972b4fcc938c1384e9ccbf9e
Bildquelle: pixabay (pexels) und unsplash (Thomas Bormans)