Referendumsvorlage Nachtrag Friedhofverordnung

Der Einwohnergemeinderat hat am 7. Juli 2025 einen Nachtrag zur Friedhofverordnung erlassen. Der Nachtrag beinhaltet eine Anpassung von Art. 1a, 13, 15, 16, 20, 26 und 33.

Der Nachtrag zur Friedhofverordnung wird hiermit gestützt auf Art. 87 der Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Referendumsfrist von 30 Tagen läuft am 11. August 2025 ab.

Der Nachtrag zur Friedhofverordnung liegt bei der Gemeindekanzlei Lungern öffentlich auf und kann dort unentgeltlich bezogen oder unter www.lungern.ch sowie hier bei diesem Beitrag heruntergeladen werden.

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