Referendumsvorlage Nachtrag Kanalisationsreglement
Der Einwohnergemeinderat hat am 7. Juli 2025 einen Nachtrag zum Kanalisationsreglement erlassen. Der Nachtrag beinhaltet eine Anpassung von Art. 36 Abs. 4 und Art. 38.
Der Nachtrag zum Kanalisationsreglement wird hiermit gestützt auf Art. 87 der Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Referendumsfrist von 30 Tagen läuft am 11. August 2025 ab.
Der Nachtrag zum Kanalisationsreglement liegt bei der Gemeindekanzlei Lungern öffentlich auf und kann dort unentgeltlich bezogen oder unter www.lungern.ch sowie hier bei diesem Beitrag heruntergeladen werden.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Gemeindehaus veröffentlicht.