Fristverlängerung für die Steuererklärung
Wer für die Steuererklärung eine Fristverlängerung bis 15. Juli 2025 beantragt hatte, kann die Steuererklärung bis 15. August 2025 einreichen, ohne dass eine Mahnung erfolgt.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Moosseedorf veröffentlicht.