Fristverlängerung für die Steuererklärung

Wer für die Steuererklärung eine Fristverlängerung bis 15. Juli 2025 beantragt hatte, kann die Steuererklärung bis 15. August 2025 einreichen, ohne dass eine Mahnung erfolgt.

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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Moosseedorf veröffentlicht.