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E-Trottinetts – klare Regeln für die sichere Fahrt

Die Kantonspolizei Thurgau informiert über die wichtigsten Regeln im Umgang mit E-Trottinetts. Gerade in Matzingen stellen wir vermehrt fest, dass Kinder mit E-Trottinetts zur Schule gefahren oder geschickt werden – was in vielen Fällen gar nicht erlaubt ist.

🛴💡Bitte beachten Sie folgende Punkte:
❌Unter 14 Jahren: E-Trottinetts sind verboten
✅14–16 Jahre: erlaubt nur mit Führerausweis
✅Ab 16 Jahren: ohne Führerausweis erlaubt
⚠️Maximale Geschwindigkeit: 20 km/h
❗🚷Nie zu zweit auf einem Fahrzeug fahren

Zudem gelten für E-Trottinetts die gleichen Verkehrsregeln wie für Velos:
➡️Nur auf dem Veloweg, dem Velostreifen oder am rechten Fahrbahnrand fahren
❗Das Trottoir ist tabu – hier dürfen keine E-Trottinetts fahren
✋Richtungswechsel immer durch ein Handzeichen anzeigen

Diese Regeln dienen Ihrer Sicherheit und derjenigen anderer Verkehrsteilnehmer. Danke für die Rücksichtnahme – und fürs Einhalten der Vorschriften.

(Quelle: Kantonspolizei Thurgau)

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Infos der Gemeinde Matzingen veröffentlicht.