Änderung bei den Passbildern ab dem 1. August 2025
Ab dem 01.08.2025 werden zur Ausweis- und/oder Reisepassbeantragung biometrische Passbilder nur noch in digitaler Form akzeptiert.
Zum 01.05.2025 trat das neue Gesetz in Kraft, welches besagt, dass Passbilder für den Gebrauch von Personalausweisen und Reisepässen nur noch digital zulässig sind.
Die Übergangsfrist für biometrische Passbilder in Papierform endet zum 31.07.2025.
Die neue Regelung für die digitalen Bilder soll ein weiterer Sicherheitsaspekt darstellen sowie die biometrischen Anforderungen für die Bilder sicherstellen.
Wir bitten Sie, die Änderung zu beachten.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Neuigkeiten aus dem Rathaus veröffentlicht.