Aufhebung der Sperrung der Grillstellen

Die Allgemeinverfügungen der unteren Forstbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis über die
Sperrung der Feuerstellen in den Wäldern des Rhein-Neckar-Kreises werden mit Wirkung zum 23.07.2025 widerrufen.
Aufgrund der Witterung der zurückliegenden Tage mit teils ergiebigen Niederschlägen besteht derzeit im Kreisgebiet nur noch eine sehr geringe bis geringe Waldbrandgefahr.

Davon unbenommen besteht das geltende Rauchverbot im Wald gemäß § 41 Abs. 3 LWaldG bis zum 31. Oktober weiterhin fort.

Ihre Gemeindeverwaltung

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